Bewerbungskosten vom Amt fördern lassen.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann die Kosten für deine Bewerbungsunterlagen und den ATS-Check übernehmen, wenn du den Antrag vor dem Kauf stellst. Von mir bekommst du die Rechnung als PDF für deinen Antrag.
Bewerbung erstellen & Beleg sichern →Gratis starten, 20 € für die komplette Bewerbung. Ohne Abo. Förderung möglich, Rechnung als PDF.So kommst du an die Förderung vom Amt.
1. Antrag stellen
Stell den Antrag bei deiner Vermittlungsfachkraft, bevor du kaufst, und warte die schriftliche Zusage ab.
2. Rechnung sichern
Kaufe dein Guthaben bei Karriereengel. Die Rechnung bekommst du als PDF per E-Mail.
3. Beleg einreichen
Reiche die Rechnung ein. Die Erstattung läuft so, wie es in deinem Bescheid steht.
Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet deine Arbeitsagentur bzw. dein Jobcenter. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Rechnung lautet auf dein Guthaben (20 € pro Bewerbung), nenn im Antrag also diesen Betrag.
Der offizielle Ablauf bei Jobcenter & Arbeitsagentur.
- 01
Vor dem Kauf mit der Vermittlungsfachkraft sprechen
Der Antrag muss gestellt sein, bevor Kosten entstehen. Wer erst kauft und dann fragt, bekommt nichts erstattet.
- 02
Konkret benennen, wofür
Sag, dass du Unterstützung bei der Erstellung von Lebenslauf und Anschreiben brauchst, und nenne den Betrag. Eine Leistungsübersicht mit Preisen hilft.
- 03
Antrag stellen
Online über das Portal der Agentur für Arbeit, schriftlich, telefonisch oder persönlich. Welcher Weg gilt, sagt dir deine Vermittlungsfachkraft.
- 04
Schriftliche Zusage abwarten
Erst kaufen, wenn die Bewilligung schriftlich vorliegt. Höhe und Umfang legt die Agentur im Einzelfall fest.
- 05
Beleg einreichen
Reich nach dem Kauf die Rechnung ein. Die Erstattung läuft über die Stelle, die im Bescheid genannt ist.
Antragsformular und Details: arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget ↗
Musterformulierung fürs Gespräch
„Ich bin arbeitsuchend gemeldet und möchte meine Bewerbungsunterlagen, also Lebenslauf und Anschreiben, mit professioneller Unterstützung erstellen lassen. Die Kosten dafür liegen bei rund [Betrag] Euro. Können Sie diese über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III übernehmen? Eine Leistungs- und Preisübersicht reiche ich Ihnen vorab ein."
[Betrag] durch deine tatsächliche Summe ersetzen. Bei Bürgergeld-Bezug „§ 44 SGB III" durch „§ 16 SGB II" ersetzen. Trag den Satz beim Termin vor oder schreib ihn in die Nachricht an deine Vermittlungsfachkraft.
Wer gefördert werden kann und was übernommen wird.
Wer kann gefördert werden?
Du bist arbeitslos gemeldet und suchst eine versicherungspflichtige Stelle oder eine betriebliche Ausbildung.
Du bist arbeitsuchend gemeldet und von Arbeitslosigkeit bedroht (z. B. gekündigt, befristeter Vertrag läuft aus).
Du beziehst Bürgergeld und bist beim Jobcenter gemeldet. Dann läuft die Förderung über § 16 SGB II und ist inhaltlich vergleichbar.
Was kann erstattet werden?
Bewerbungskosten: Bewerbungsfotos, Material, Druck und Porto, dazu Kosten rund um das Erstellen der Unterlagen.
Beglaubigungen & Nachweise: Beglaubigte Kopien von Zeugnissen, Führungszeugnis.
Reisekosten Vorstellungsgespräch: Fahrkarte oder Kilometerpauschale, bei Bedarf Übernachtung.
Reisekosten zum Arbeitsantritt: Fahrt zum ersten Arbeitstag am neuen Ort.
Umzugs- & Pendelkosten: Umzug wegen einer Stelle, Trennungs- oder Pendelkosten in der Anfangszeit.
Arbeitsmittel: Notwendige Arbeitskleidung oder Ausrüstung für den Jobstart.
Fragen zur Kostenübernahme durch das Amt.
Was sage ich meiner Vermittlungsfachkraft, damit die Kosten übernommen werden?
Benenne konkret, wofür du das Geld brauchst, und nenne den Betrag: „Ich möchte meine Bewerbungsunterlagen mit professioneller Unterstützung erstellen lassen, die Kosten liegen bei rund X Euro. Können Sie das über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III übernehmen?" Leg dazu eine kurze Leistungs- und Preisübersicht vor und bitte um eine schriftliche Bewilligung, bevor du kaufst. Bei Bürgergeld-Bezug läuft es über § 16 SGB II.
Zahlt die Agentur für Arbeit die Kosten für Karriereengel?
Das ist möglich, aber nicht garantiert. Das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III deckt Bewerbungskosten einschließlich der Erstellung von Bewerbungsunterlagen ab. Ob die Nutzung eines Online-Tools wie Karriereengel im Einzelfall übernommen wird, entscheidet deine Vermittlungsfachkraft. Frag vor dem Kauf konkret nach und lass dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Eine nachträgliche Erstattung ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Es gibt keinen festen Höchstbetrag. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall über Bewilligung und Höhe. Manche Anbieter werben mit „bis zu 260 €". Die Zahl stammt aus der früheren Fassung von § 46 SGB III, die bis Ende 2008 galt: Danach konnten Bewerbungskosten bis zu 260 € jährlich übernommen werden. Seit 2009 gibt es das Vermittlungsbudget ohne gesetzlich festgelegten Betrag.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
Ja, zwingend. Der Antrag muss gestellt und idealerweise bewilligt sein, bevor die Kosten entstehen. Die Agentur für Arbeit übernimmt keine Kosten rückwirkend.
Muss Karriereengel dafür zertifiziert sein (AZAV)?
Nein. Eine AZAV-Zertifizierung des Anbieters ist beim Vermittlungsbudget nicht erforderlich, anders als beim Bildungsgutschein für Weiterbildungen. Für die Erstattung von Bewerbungskosten zählt, dass die Ausgabe für deine Arbeitsuche notwendig und angemessen ist.
Wer kann das Vermittlungsbudget bekommen?
Menschen, die arbeitslos gemeldet sind und eine versicherungspflichtige Stelle oder betriebliche Ausbildung suchen, sowie Personen, die arbeitsuchend und von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Bürgergeld-Beziehende beim Jobcenter erhalten vergleichbare Leistungen über § 16 SGB II. Einen Rechtsanspruch gibt es in keinem Fall. Die Förderung liegt im Ermessen der Agentur.
Wie stelle ich den Antrag?
Sprich zuerst mit deiner Vermittlungsfachkraft. Den Antrag kannst du dann online über das Portal der Agentur für Arbeit, schriftlich, telefonisch oder persönlich stellen. Details und das Formular findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein die Auskunft deiner Agentur für Arbeit bzw. deines Jobcenters. Offizielle Infos unter arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget.

Zusage da? Dann starte deine Bewerbung.
Du erstellst deine Unterlagen bei Karriereengel, bekommst die Rechnung als PDF und reichst sie bei deiner Vermittlungsfachkraft ein.
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