Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos, Lebenslauf-Tools, Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch — vieles davon ist in Deutschland steuerlich absetzbar. Was genau zählt und wie du es richtig angibst.

Christian Arzberger
Gründer & Karriereberater, Karriereengel
Wer sich bewirbt, gibt Geld aus. Bewerbungsfotos, Lebenslauf-Tools, Briefpapier, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen — das summiert sich. Was viele nicht wissen: Der Großteil davon ist in Deutschland steuerlich absetzbar. Als Werbungskosten.
Dieser Artikel zeigt dir, was genau du absetzen kannst, wie du es in der Steuererklärung angibst und was du dabei beachten solltest.
Hinweis: Die folgenden Abschnitte beziehen sich auf das deutsche Steuerrecht. Die Regelungen für Österreich und die Schweiz unterscheiden sich teils deutlich — dafür findest du weiter unten eigene Abschnitte.
Was sind Werbungskosten — und warum zählen Bewerbungskosten dazu?
Werbungskosten sind Ausgaben, die dir entstehen, um Einkommen zu erzielen oder zu erhalten. Dazu gehört auch die Jobsuche — denn wer sich bewirbt, investiert in sein künftiges Einkommen.
Das Finanzamt akzeptiert Bewerbungskosten als Werbungskosten unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war. Abgelehnte Bewerbungen sind steuerlich genauso absetzbar wie erfolgreiche.
Die rechtliche Grundlage: § 9 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz).
Was kannst du konkret absetzen?
Bewerbungsunterlagen und -tools
- Bewerbungsmappen und Druckkosten — Papier, Toner, professioneller Druck
- Porto — für postalische Bewerbungen
- KI-gestützte Lebenslauf-Analyse und -Optimierung — Tools wie Karriereengel fallen unter „Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen"
- Bewerbungsfoto — beim Fotografen oder per KI-Tool erstellt, voll absetzbar
- Lebenslauf-Software und Vorlagen — digitale Tools zur Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
Fahrt- und Reisekosten
Vorstellungsgespräche sind ein klassischer Absetzposten:
- Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw: 0,30 € pro Kilometer (Entfernungspauschale, einfache Strecke)
- Öffentliche Verkehrsmittel: tatsächliche Kosten (Ticket aufbewahren)
- Bahnfahrten: voller Ticketpreis, ggf. auch Übernachtungskosten bei auswärtigen Gesprächen
Wenn der potenzielle Arbeitgeber die Fahrtkosten erstattet, ist nur der nicht erstattete Teil absetzbar.
Telefon- und Internetkosten
Ein pauschaler Anteil deiner Telefon- und Internetkosten ist absetzbar, wenn du sie für die Jobsuche genutzt hast. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 20 % der Gesamtkosten ohne Einzelnachweis.
Weiterbildungen zur Jobsuche
Bewerbungstrainings, Karrierecoaching oder Seminare zur Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche können ebenfalls als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Was bedeutet das für dich?
Das Finanzamt gewährt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (Stand 2026), ohne dass du Belege einreichen musst. Dieser deckt pauschal alle Werbungskosten ab.
Das bedeutet: Bewerbungskosten lohnen sich steuerlich erst dann, wenn deine gesamten Werbungskosten (also auch Fahrtkosten zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitsmittel etc.) die 1.230 € überschreiten.
Bist du aktiv auf Jobsuche und hast in dem Jahr viele Vorstellungsgespräche, kann dieser Betrag aber schnell überschritten werden — besonders wenn Reisekosten dazukommen.
Sonderfall: Arbeitslosen- oder Umbruchphase
Wer sich während der Arbeitslosigkeit bewirbt, kann Bewerbungskosten ebenfalls absetzen — sogar wenn kein sonstiges Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit vorliegt. In diesem Fall werden sie als vorweggenommene Werbungskosten anerkannt.
Was du für die Steuererklärung brauchst
Belege aufbewahren: Quittungen für Bewerbungsfotos, Kontoauszüge für digitale Tools, Bahntickets, Tankbelege oder ein Fahrtenbuch.
Wo du es einträgst: In der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit), Zeile „Weitere Werbungskosten".
Nachweise für Vorstellungsgespräche: Datum, Ort, Unternehmen und Kilometer notieren. Im Zweifel reicht eine Einladungs-E-Mail als Beleg.
Du musst nicht jeden Cent einzeln belegen — bei plausiblen Gesamtbeträgen akzeptieren die meisten Finanzämter auch pauschale Schätzungen. Wichtig ist, dass du auf Nachfrage erklären kannst, wie du auf die Summe gekommen bist.
Beispielrechnung
| Ausgabe | Betrag | |---|---| | KI-Lebenslauf-Analyse (Karriereengel) | 14,99 € | | Bewerbungsfoto (KI-generiert) | 9,99 € | | 3× Vorstellungsgespräch (je 40 km, Pkw) | 36,00 € | | Bahnfahrt auswärtiges Gespräch | 47,00 € | | Porto und Druckkosten | 12,00 € | | Gesamt | ca. 120 € |
Diese 120 € fließen in deine Werbungskosten ein. Ob sie sich steuerlich auswirken, hängt davon ab, ob du gemeinsam mit anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 € kommst.
Und in Österreich?
Auch in Österreich zählen Bewerbungskosten zu den Werbungskosten — ebenfalls unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war. Absetzbar sind unter anderem Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos, Inserate und Porto.
Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: Die automatische Werbungskostenpauschale liegt in Österreich nur bei 132 € pro Jahr — deutlich niedriger als der deutsche Pauschbetrag von 1.230 €. Das heißt: Schon vergleichsweise wenige Bewerbungskosten lohnen sich steuerlich. Ab dem 1.1.2026 erkennen einige Finanzämter zusätzlich eine Jahrespauschale von bis zu 300 € an, sofern mindestens 20 nachweisbare Bewerbungen im Jahr erfolgt sind. Geltend gemacht werden die Kosten im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung.
Und in der Schweiz?
In der Schweiz gilt eine wichtige Einschränkung: Bewerbungskosten können in der Steuererklärung in der Regel nur von arbeitslos gemeldeten Personen als Berufsauslagen geltend gemacht werden — anders als in Deutschland, wo auch Angestellte auf Jobsuche ihre Bewerbungskosten absetzen können.
Zudem unterscheiden sich die genauen Regelungen je nach Kanton teils erheblich. Wer als arbeitslose Person in der Schweiz Bewerbungskosten geltend machen möchte, sollte sich daher direkt bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde oder einer Steuerberatung informieren.
Fazit
Bewerbungskosten sind in Deutschland voll als Werbungskosten absetzbar — ob du erfolgreich warst oder nicht. KI-Tools, Bewerbungsfotos, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsmappen: alles anrechenbar.
Wer sich intensiv bewirbt und die 1.230 €-Pauschale überschreitet, spart bares Geld. Und wer seine Bewerbungsunterlagen professionell aufstellt, investiert sowieso doppelt: in bessere Chancen — und in eine Ausgabe, die das Finanzamt mitfinanziert.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei Unsicherheiten oder speziellen Konstellationen hilft eine Steuerberatung bzw. das zuständige Finanzamt weiter.
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